01.05.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Mietvertrag im Zusammenhang mit Wohnrecht ist grundsätzlich nicht missbräuchlich
| Mit drei Urteilen vom 10. und 17.12.03 hat sich der BFH zu der Frage geäußert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Neben- oder Nacheinander von Wohnrecht und Mietvertrag einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO begründet. Für zwei Sachverhaltsgestaltungen hat der BFH einen Gestaltungsmissbrauch verneint (IX R 12/01, IX R 60/98), bei einer dritten Sachverhaltsvariante (IX R 56/03) dagegen die Voraussetzungen des § 42 AO bejaht (BFH 10.12.03, IX R 12/01; BFH 17.12.03, IX R 60/98 u. IX R 56/03, Abruf-Nr. 040876 - 040878). |
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