01.02.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Mietvertrag mit unterhaltsberechtigtem Kind ist kein Gestaltungsmissbrauch
| Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 42 AO, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt. In zwei jetzt veröffentlichten Urteilen rückt der BFH damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab (Urteile vom 19.10.99, IX R 30/98 und IX R 39/99). |
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