01.04.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Mitunternehmerstellung der Kinder trotz Abweichung vom Einstimmigkeitsprinzip
| Ist im Gesellschaftsvertrag einer Familienpersonengesellschaft bestimmt, dass Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung - abweichend vom Einstimmigkeitsprinzip des § 119 Abs. 1 HGB - mit einfacher Mehrheit zu fassen sind, so steht dies der Mitunternehmerstellung der minderjährigen Kinder des Hauptgesellschafters nicht entgegen. Dieses Urteil des BFH vom 7.11.00 ist von besonderem Interesse, weil es anschaulich darstellt, inwieweit der Gesellschaftsvertrag bei Familiengesellschaften vom Regelstatut des HGB abweichen darf, ohne dass die Mitunternehmerstellung der Angehörigen steuerlich verneint werden darf (BFH 7.11.00, VIII R 16/97). (Abruf-Nr. 010065) |
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