01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermietung an Angehörige
| Vermietet ein Steuerpflichtiger sein Haus zu fremdüblichen Bedingungen an seine Eltern, kann er die Werbungskostenüberschüsse bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch dann absetzen, wenn er selbst ein Haus seiner Eltern unentgeltlich bewohnt. Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S. des § 42 AO liegt insoweit nicht vor. Mit diesem Urteil hat der BFH die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen etwas gelockert und eine steuergünstige Gestaltungsvariante „abgesegnet“ (BFH 14.1.03, IX R 5/00). (Abruf-Nr. 030581) |
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