01.03.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Option bei zwangsversteigertem Grundstück im Nachhinein möglich?
| Die nach § 9 UStG mögliche Option zur Umsatzsteuerpflicht ist auch noch nach Umsatzausführung bzw. auch noch nach erstmaliger Steuerfestsetzung möglich. Inwieweit dies auch bei zwangsversteigerten Grundstücken gilt, war bislang nicht abschließend geklärt. Der BFH kommt in seiner Entscheidung vom 21.3.02 (V R 62/01) nun zu dem Ergebnis, dass bei dieser besonderen Veräußerungsvariante eine Option spätestens zum Verteilungstermin des Versteigerungserlöses ausgeübt worden sein muss. In diesem Zusammenhang geht der V. Senat zudem der für die Praxis überaus bedeutsamen Frage nach, wann ein Grundstücksverkauf als „Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG)“ i.S. von § 1 Abs. 1a UStG zu gelten hat. (Abruf-Nr. 020797) |
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