01.06.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rotationsmodell ist kein Gestaltungsmißbrauch
| Der BFH hat entschieden, daß das sogenannte Rotationsmodell grundsätzlich keinen Gestaltungsmißbrauch darstellt: Die entgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine neu gegründete GmbH zwecks Verrechnung von künftig auszuschüttenden Beteiligungserträgen mit einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung ist dann nicht rechtsmißbräuchlich, wenn die Anteilübertragung auf Dauer angelegt ist. |
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