01.07.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rücklage für Ersatzbeschaffung auch nach Unfallschaden zulässig
| Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch dann gebildet werden, wenn ein Wirtschaftsgut infolge eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Mit dieser Entscheidung richtet sich der BFH gegen die Verwaltungsanweisung in R 35 Abs. 2 EStR (BFH 14.10.99, IV R 15/99). |
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