Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Rücklage für Ersatzbeschaffung auch nach Unfallschaden zulässig

    | Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch dann gebildet werden, wenn ein Wirtschaftsgut infolge eines unverschuldet erlittenen Verkehrsunfalls aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Mit dieser Entscheidung richtet sich der BFH gegen die Verwaltungsanweisung in R 35 Abs. 2 EStR (BFH 14.10.99, IV R 15/99). |