01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Grundstücke ist verfassungswidrig
| Nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt; bis einschließlich 1998 betrug dieser Zeitraum lediglich zwei Jahre. Der BFH hat mit Beschluss vom 16.12.03 das BVerfG angerufen, weil nach seiner Auffassung die ab 1999 geltende Neuregelung mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.98 erfasst werden, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren bereits abgelaufen war (BFH 16.12.03, IX R 46/02, Abruf-Nr. 040341). |
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