01.04.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verfassungsgemäß?
| Zum 1.1.99 hat der Gesetzgeber die Spekulationsfrist bei Grundstücken von zwei auf zehn Jahre verlängert. Die Kritik der Steuerberaterschaft an dieser Gesetzesänderung mündete in den vergangenen 27 Monaten in zahlreichen Rechtsbehelfen. Seit einiger Zeit sind auch die Finanzgerichte mit dieser Materie befasst - dabei steht regelmäßig die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Fristverlängerung im Fokus der Betrachtung. Nun hat sich auch der BFH - mit überraschender Deutlichkeit - zu Wort gemeldet: In seinem jüngsten Aussetzungsbeschluss bekundet er „schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel“ an der Regelung, soweit sie auch jene Fälle erfasst, bei denen die „alte Spekulationsfrist“ vor dem 1.1.99 bereits abgelaufen war (BFH 5.3.01, IX B 90/00). (Abruf-Nr. 010390) |
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