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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Spekulationsverluste einer GmbH sind keine verdeckte Gewinnausschüttung

    | Mit einer klaren Entscheidung hat der BFH bestätigt, dass eine Kapitalgesellschaft keine „Privatsphäre“ hat. Spekulationsgeschäfte (hier: Devisentermingeschäfte) führt eine Kapitalgesellschaft deshalb nicht im Interesse ihrer Gesellschafter durch. Die mit solchen Geschäften verbundenen Risiken trägt die Gesellschaft selbst. Entsprechend sind auch Verluste aus Devisentermingeschäften keine verdeckte Gewinnausschüttung (BFH 8.8.01, I R 106/99). (Abruf-Nr. 011315) |