01.07.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
| Das Problem der Steuerbegünstigung von Arbeitnehmerabfindungen hat nach der Änderung des § 34 EStG mit Wirkung vom 1.1.99 zwar geringere Bedeutung. Allerdings bestehen in vielen Altfällen noch Rechtsstreitigkeiten über das Vorliegen der Begünstigungsvo-raussetzungen. Insoweit sind die BFH-Urteile vom 14.8.01 (XI R 22/00) und vom 24.1.02 (XI R 43/99; XI R 2/01) zu beachten. In diesen Entscheidungen hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Leistungen, die aus sozialer Fürsorge in späteren Veranlagungszeiträumen (VZ) erbracht werden, dem Grunde und der Höhe nach für die Steuerbegünstigung der Entlassungsentschädigung schädlich sind. (Abruf-Nr. 020189, 020443, 020387) |
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