01.12.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Stückzinsmodell kann Gestaltungsmißbrauch sein
| Lange Zeit bewegte sich das sogenannte Stückzinsmodell mangels Finanzrechtsprechung in einer steuerlichen Grauzone. In der jüngsten Vergangenheit hat die Finanzverwaltung daher vermehrt Versuche unternommen, dem „kleinen“ Steuersparmodell die Anerkennung zu versagen. Nunmehr hat der BFH mit Urteil vom 27.7.99 (VIII R 36/98) die Klärung der bestehenden Zweifelsfragen herbeigeführt. Danach ist das Stückzinsmodell dann nicht anzuerkennen, wenn bereits bei Erwerb des Wertpapiers feststeht, daß sich bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres ein Verlust ergibt. Dabei wird nicht auf den steuerlichen, sondern auf den tatsächlichen, also den wirtschaftlichen Verlust abgestellt. |
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