01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Tantiemevorschuss als verdeckte Gewinnausschüttung
| Der BFH setzt die Serie seiner Grundsatzentscheidungen zur Tantieme des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) einer GmbH fort. In einer aktuellen Entscheidung hat er sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Vorschüsse auf eine Gewinntantieme steuerlich wirksam sind (BFH 22.10.03, I R 36/03, Abruf-Nr. 040388). |
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