01.11.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Teilanteilsveräußerung mit anteiliger Übertragung des Sonder-BV
| Die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil ist nur dann tarifbegünstigt, wenn der Veräußerer die wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens anteilig mitüberträgt. Es reicht für die Tarifbegünstigung der § § 16, 34 EStG nicht aus, wenn er das Sonderbetriebsvermögen zurückbehält und dieses der Gesellschaft weiterhin zur Nutzung überlässt (BFH 24.8.2000, IV R 51/98, Abruf-Nr. 001230). |
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