01.02.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
"Überkreuz-Vermietungen"
| Bei Ihrer steuerlichen Gestaltung sollten Sie aber an folgendes denken: Erkennt das Finanzamt die Gestaltung nicht an, steht Ihren Mandanten für die selbstgenutzte Wohnung nicht einmal die Eigenheimzulage zu. Ob in diesem Fall wenigstens für die "überlassene" Wohnung die Eigenheimzulage gewährt wird, erscheint zumindest fraglich. |
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