01.02.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Überschusserzielungsabsicht trotz Vermietung unter Marktmiete
| Bei einer langfristigen Vermietung besteht eine Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich auch dann, wenn die vereinbarte Miete nur rund zwei Drittel der Marktmiete beträgt. Die gleichzeitige Vereinbarung eines Wohnrechts zugunsten der Mieter (hier der Eltern des Vermieters) ist steuerlich unschädlich (BFH 27.7.99, IX R 64/96). |
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