01.02.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verdeckte Mitunternehmerschaft bei unangemessenen gewinnabhängigen Bezügen
| Das Besprechungsurteil liegt auf der Linie früherer Urteile und zeigt erneut, daß eine verdeckte Mitunternehmerschaft angenommen werden kann, wenn die Beteiligten das Unternehmen - entgegen der zivilrechtlichen Vertragsgestaltung - auf gemeinsame Rechnung betreiben. Ein Indiz wird regelmäßig darin gesehen, wenn Vergütungen gezahlt werden, die nicht dem entsprechen, was fremde Dritte vereinbart hätten. Da dies wiederum regelmäßig nur dann der Fall ist, wenn ein naher Angehöriger -ohne zivilrechtlich an der Personengesellschaft beteiligt zu sein - maßgeblich die Geschäfte des Unternehmens führt, läßt sich die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft in diesen Fällen kaum widerlegen. |
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