01.03.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Verkauf von Fondsanteilen kurz vor Ausschüttung kein Gestaltungsmissbrauch
| Ein Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO liegt nicht allein darin, dass Fondsanteile kurz vor einem bestimmten Ausschüttungstermin veräußert werden, um die Besteuerung der Fondserträge zu vermeiden. Dieses äußerst interessante Urteil ist zwar zur Veräußerung von Anteilen an einem ausländischen Investmentfonds ergangen, dürfte aber beispielsweise für die Veräußerung von - inländischen - Aktien oder Genussscheinen gleichermaßen gelten (BFH 11.10.00, I R 99/96 (Abruf-Nr. 001531) |
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