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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorsicht bei der verdeckten Einlage von Anteilen an Kapitalgesellschaften

    | Mit seiner Entscheidung vom 11.2.98 (I R 89/97) hat der BFH eine für den Steuerpflichtigen unter Umständen gefährliche Gesetzeslücke aufgedeckt, die durch die Bonner Hektik bei der Verabschiedung neuer Gesetze entstanden ist. Angesprochen ist die Bewertung verdeckter Einlagen von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Das Urteil erging zwar zur alten Rechtslage bis 1992. Es könnte aber enorme steuerliche Auswirkung auf später verwirklichte Sachverhalte haben. Das Urteil ist daher bei der Gestaltungsberatung unbedingt zu beachten. |