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  • 01.03.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Wird die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis steuerlich erleichtert?

    | Die Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis wird eventuell erheblich vereinfacht. Hintergrund: Das FG Rheinland-Pfalz will den Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Einzelpraxis lediglich dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 EStG unterwerfen (siehe GStB 7/97, 4). Der XI. Senat des BFH hat sich jetzt im Revisionsverfahren dieser Auffassung angeschlossen. Er ist der Meinung, daß § 18 Abs. 3 EStG, der für die Veräußerung von Miteigentumsanteilen gilt, analog angewandt werden müsse. In einem bislang nicht veröffentlichten Beschluß fragt er beim IV. Senat an, ob dieser Senat die Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung zuläßt. Falls sich die Auffassung des XI. Senats durchsetzt, wäre es nicht mehr nötig, Praxisanteile schrittweise zu verkaufen, um in den Genuß des ermäßigten Steuersatzes zu kommen (sogenanntes Stufenmodell). Anhängige Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung sollten im Hinblick auf die gestiegenen Prozeßaussichten in jedem Fall offengehalten werden. |