01.12.1996 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zur Abgrenzung zwischen Kapital- und Darlehenskonto einer Personengesellschaft
| Auch wenn der Klage stattgegeben wurde, verdeutlicht das Urteil einmal mehr, wie wichtig es ist, Darlehens- und Kapitalkonten sauber abzugrenzen. Erfolgt im Rahmen einer Betriebsprüfung die Umqualifizierung von Kapital- in Darlehenskonten (oder umgekehrt), können sich erhebliche Folgen auf die Höhe des Gewinns, die Gewinnverteilung und einen verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG ergeben. Nehmen Sie daher noch einmal unseren Beitrag aus Heft 9/96 (Seite 3) zur Hand, in dem wir Abgrenzungskriterien für Kapital- und Darlehenskonten aufgezeigt haben. |
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