01.05.1995 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Zur Abziehbarkeit von eigenem Herstellungsaufwand auf den Miteigentumsanteil eines Dritten
| Der Große Senat des BFH hat mit Beschluß vom 30.01.1995 (GrS 4/92; siehe Gestaltende Steuerberatung 4/95 S. 1) wie folgt entschieden: |
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