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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Zur Steuerbegünstigung einer Abfindung

    | Ersetzt die anläßlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung nur die bis zum Jahresende entgehenden Einnahmen und verändern sich die steuerlichen Verhältnisse durch die Zusammenballung nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen, so ist die Abfindung nicht tarifbegünstigt. |