01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/Europäischer Gerichtshof
Vorsteuerabzug für das Arbeitszimmer bei Miteigentum des Ehegatten
| Errichten Ehegatten gemeinsam ein Gebäude, das nur einer der beiden - ganz oder teilweise - für unternehmerische Zwecke ohne mietvertragliche Regelung nutzt, so wirft dies zahlreiche Fragen auf. Zum Beispiel ist zu klären, ob dem unternehmerisch nutzenden Ehegatten der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten möglich ist - und wenn ja, mit welcher Quote. Zudem ist fraglich, welche Angaben die Baurechnung enthalten muss, damit ein solcher quotaler Vorsteuerabzug möglich ist? Der BFH hat diese und weitere Fragen nun dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausgang des Verfahrens ist von außerordentlicher Bedeutung (BFH 29.8.02, V R 40/01). (Abruf-Nr. 0302449!http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?0302449) |
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