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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Buchwertfortführung bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

    | Im Rahmen des StSenkG ist die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt neu geregelt worden. Maßgebende Vorschrift ist § 6 Abs. 5 EStG. Einige Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung dieser neuen Vorschrift sind durch das BMF-Schreiben vom 7.6.01 (BStBl I, 367) geregelt worden - wohl im Vorgriff auf eine gesetzliche Klarstellung zum 1.1.02. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten als gesondertes Entgelt anzusehen ist und regelmäßig einer erfolgsneutralen Übertragung entgegensteht (vgl. auch BMF 28.4.98, BStBl l, 583). Da die zu übertragenden Wirtschaftsgüter häufig fremdfinanziert sind, wird dadurch die Möglichkeit der erfolgsneutralen Übertragung eingeschränkt. Der folgende Beitrag stellt das aktuelle BMF-Schreiben vor. |