01.05.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Die Neuregelung der Teilwertabschreibung und das Wertaufholungsgebot
| Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurden die Möglichkeiten der Teilwertabschreibung (TW-Abschreibung) erheblich eingeschränkt; gleichzeitig wurde ein Wertaufholungsgebot in das EStG aufgenommen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 EStG). Nach der neuen Gesetzesregelung ist eine TW-Abschreibung nur noch nach einer dauerhaften Wertminderung möglich. Entfallen zu einem späteren Zeitpunkt die Gründe für die TW-Abschreibung, erfolgt zwingend eine Wertzuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Neuregelung ist erstmals bei der Bilanzierung für nach dem 31.12.98 endende Wirtschaftsjahre anzuwenden (§ 52 Abs. 16 EStG). Mit seinem umfangreichen Schreiben vom 25.2.2000 nimmt das BMF zu Anwendungs- und Auslegungsfragen der Neuregelung Stellung. Die Verwaltungsanweisung wird nachfolgend vorgestellt (Az. IV C 2 - S21716 -14/00). |
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