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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Finanzämter dürfen Floater-Urteil nicht anwenden

    | Mit Urteil vom 24.10.00 (BStBl II 01, 97) hatte der BFH entschieden, dass Veräußerungs- und Einlösungsgewinne bei so genannten Floatern außerhalb der Spekulationsfrist nicht versteuert werden dürfen. Das BMF hat die Finanzämter nun aber angewiesen, das Floater-Urteil über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Es ist zudem angekündigt worden, dass die Vorschrift des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in Kürze anders gefasst werden soll (BMF 7.2.01, IV C1 - S2252-26/01; GStB 01, R 20). |