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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Neue EStR sind ab 1998 anzuwenden

    | Die Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Die EStR werden grundsätzlich alle drei Jahre neu gefaßt; bedingt durch die zahlreichen Gesetzesänderungen sah sich das BMF jedoch veranlaßt, schon außerhalb des üblichen Drei-Jahres-Turnus zu reagieren. Bereits für Herbst dieses Jahres wird die Verabschiedung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 1998 (EStÄR 1998) erwartet. Nachfolgend wird dargestellt, mit welchen Änderungen im Wesentlichen zu rechnen ist. |