03.02.2010 | Bundesfinanzministerium
Neues zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
von Dipl.-Finw. RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
Bei der Bewertung des geldwerten Vorteils bei Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte kommt es in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Das BMF hat hierzu jüngst in einem Schreiben, das in allen noch offenen Fällen anzuwenden ist, einige Zweifelsfragen geklärt (BMF 18.11.09, IV C 6 - S 2177/07/10004, Abruf-Nr. 093816). Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Aspekte wie die Methodenwahl, die Frage, wie der grundsätzlich geltende Anscheinsbeweis widerlegt werden kann und die Bewertung im Einzelnen umfassend dargestellt.
1. Zulässigkeit der Methodenwahl
Grundsätzlich stehen dem Steuerpflichtigen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Nutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugs die 1 %-Methode, die Fahrtenbuchmethode und die Schätzungsmethode zur Verfügung. Die Methodenwahl erfolgt erst mit dem Einreichen der Steuererklärung und muss für das jeweilige Wirtschaftsjahr je Fahrzeug einheitlich erfolgen, kann aber bis zur Bestandskraft noch geändert werden. Die 1 %-Methode ist nur bei zu mehr als 50 % betrieblich genutzte Fahrzeuge zulässig. Wichtige Einzelaspekte:
2. Wann ist die Führung eines Fahrtenbuchs empfehlenswert?
Ein Fahrtenbuch kann sich insbesondere wegen einer drohenden Kostendeckelung im Rahmen der 1 %-Methode lohnen, wenn die auf den privaten Anteil entfallenden Kosten relativ gering sind oder der nach der 1 %-Regelung anzusetzende Wert sehr hoch, z.B. bei
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig