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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Übernahme der BFH-Rechtsprechung zu Einzelfragen der Eigenheimzulage

    | In den vergangen Monaten hatte sich der BFH mehrfach mit wichtigen Einzelfragen der Wohneigentumsförderung beschäftigt. In drei Entscheidungen vom 18.7.01 ging es um Bauten auf fremdem Grund und Boden. Hier hat der X. Senat die Anforderungen an die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum gesenkt (vgl. GStB 02, 95). Mit Urteil vom 15.1.02 hat der IX. Senat entschieden, dass für die Förderbarkeit von Genossenschaftsanteilen i.S. von § 17 EigZulG die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung - entgegen der bisherigen Verwaltungsanweisung - nicht erforderlich ist (vgl. GStB 02, 130). Das BMF hat sich nun mit Schreiben vom 10.4.02 in beiden Bereichen der BFH-Meinung angeschlossen und das zum EigZulG ergangene Anwendungsschreiben vom 10.2.98 (BStBl I, 190) entsprechend geändert (BMF 10.4.02, GStB 02, R 24). |