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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Übernahme von Verbindlichkeiten

    | Werden bei einer Betriebsaufspaltung Wirtschaftsgüter aus dem Besitz- in das Betriebsunternehmen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten überführt, so erfolgt die Übertragung zum Buchwert, also erfolgsneutral. Künftig droht aber dann eine Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Betriebsgesellschaft bei der Übertragung Verbindlichkeiten übernimmt. Das gilt sowohl bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern anläßlich der Begründung einer Betriebsaufspaltung als auch bei Übertragungen während einer bestehenden Betriebsaufspaltung. Im übrigen gelten die Grundsätze unabhängig davon, ob das Betriebsunternehmen eine Kapital- oder eine Personengesellschaft ist. |