01.08.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Vorsteuerabzug aus der Privatwohnung im Unternehmensgebäude
| Im Mai vergangenen Jahres war der EuGH zu dem Ergebnis gekommen, dass die private Wohnnutzung eines Unternehmensgebäudes umsatzsteuerpflichtig ist und der Unternehmer daher die Vorsteuer auch aus den Gebäudekosten für den Wohnteil abziehen darf (EuGH 8.5.03, Rs. C-269/00, GStB 03, 317). Nachdem sich zwischenzeitlich auch der BFH dieser Auffassung angeschlossen hatte (GStB 03, 436), geht das BMF nun in drei Anwendungsschreiben auf die daraus resultierenden Folgefragen ausführlich ein. Der nachfolgende Beitrag stellt vor dem Hintergrund dieser Verwaltungsschreiben Chancen und Risiken des Gestaltungsmodells dar. |
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