01.05.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium/OFD Cottbus
Nichtanwendungserlass zur Vorsteueraufteilung nach Ausgangsumsätzen
| Der BFH ist in mehreren Entscheidungen vom 17.8.01 zu dem Ergebnis gekommen, dass die in Gebäudeerrichtungskosten oder Erhaltungsaufwand enthaltene Vorsteuer auch nach Ausgangsumsätzen aufgeteilt werden darf (Leitentscheidung: V R 1/01, BFH/NV 01, 1685, vgl. GStB 02, 15). Mit Schreiben vom 19.11.02 verfügt das BMF nun, dass die FÄ dieser Rechtsprechungsänderung des BFH nicht folgen sollen, während die OFD Cottbus in ihrer Verfügung vom 6.2.03 eine differenzierte Sichtweise vertritt (jeweils GStB 03, R 23). |
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