01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Besteuerung von Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren in 1997 u. 1998 verfassungswidrig
| Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 war verfassungswidrig, weil eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen durch die besondere Ausgestaltung des Erhebungsverfahrens nicht gewährleistet war. Die Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG dieser Jahre ist deshalb nichtig. Diese Entscheidung hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Nachfolgevorschrift des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ab 1999 (BVerfG 9.3.04, 2 BvL 17/02, Abruf-Nr. 040672). |
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