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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht

    Die Grunderwerbsteuer ist verfassungsgemäß

    | Das Niedersächsische FG hatte in seinem Vorlagebeschluß § 3 GrEStG insoweit für verfassungswidrig gehalten, als diese Vorschrift für den Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses mit einem durchschnittlichen Wert von ca. 600.000 DM keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer vorsieht. Das BVerfG hat sich mit der inhaltlichen Frage, ob die nach dem Grundgesetz gebotene eigentumsschonende und freiheitsschonende Besteuerung eine Grunderwerbsbesteuerung bei der Anschaffung des eigenen Hauses verbiete, nicht auseinandergesetzt. Der Vorlageschluß wurde vielmehr aus rein formalen Gründen zurückgewiesen. Das Verfassungsgericht weist, wie schon in seiner Entscheidung über die Vorlage zur Gewerbesteuer (vgl. GStB 99, 37), darauf hin, daß der Gesetzgeber bei der Auswahl der Besteuerungsgegenstände einen weiten Gestaltungsspielraum habe und das Grundgesetz kein einheitliches Steuersystem (Steuerfindungsrecht) kenne. Das vorlegende Gericht habe seine verfassungsrechtlichen Bedenken insoweit nicht ausreichend konkretisiert. |