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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht

    Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibetrag auch für verheiratete Eltern

    | Die Leistungsfähigkeit von Eltern wird generell durch den Betreuungsbedarf der Kinder gemindert, und zwar über den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf hinaus. Der Betreuungsbedarf muß als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne das danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird. Der Gesetzgeber muß bei der gebotenen Neugestaltung des Kinderleistungsausgleichs auch den Erziehungsbedarf des Kindes bei allen Eltern berücksichtigen, die einen Kinderfreibetrag oder ein Kindergeld erhalten. Das gilt unabhängig vom Familienstand der Eltern (BVerfG 10.11.98, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/92, 2 BvR 980/91). |