02.04.2009 | Der praktische Fall
Pensionszusagen in der Liquidation einer GmbH - schnelle Lösungen sind gefragt
von StB RA FASteuerrecht Dipl.-Finw. Dr. Bernhard Janssen, Berlin
Immer wieder kommt es vor, dass eine GmbH nach Ihrer Gründung gut läuft und ihren GGf Pensionszusagen erteilt, dann aber Verluste anhäuft und schließlich liquidiert werden soll. Eine Liquidation erfordert aber, dass alle Verbindlichkeiten getilgt werden. Werden Pensionszusagen jedoch vereinbarungsgemäß erfüllt, so kann die Liquidation erst nach dem Tod sämtlicher GGf abgeschlossen werden, ggf. also erst nach Jahrzehnten. Das will in der Regel keiner, auch die betroffenen GGf nicht. Gesucht wird daher ein Weg, der eine schnelle Liquidation ermöglicht, keine Steuern kostet und die Auszahlungen von Rückdeckungsversicherungen (RDV) den GGf zukommen lässt. Diesen Weg gibt es allerdings nicht. Im folgenden wird anhand eines praktischen Falls demonstriert, wie man hier dennoch zu einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung kommt. Die gewählten Zahlen sind allerdings fiktiv, - der Verfasser ist kein Versicherungsmathematiker.
1. Der Fall
An der Profi & Profit GmbH sind A (30 Jahre alt) und B (50 Jahre alt) mit je 50 % beteiligt. Sie sind beide Geschäftsführer. Die GmbH warf in den ersten Jahren gute Gewinne ab. Sie sagte daher beiden GGf jeweils eine Pensionszusage von 750 EUR/Monat ab Vollendung des 65. Lebensjahres zu. Diese Zusagen sind steuerlich anerkannt und haben schon mehrere Betriebsprüfungen überstanden. Sie sollten bei konstant guter Geschäftslage später weiter aufgestockt werden. Dazu kam es jedoch nicht. Die GmbH erleidet nunmehr seit 5 Jahren Verluste. Sie hat bereits einen körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag von 190.000 EUR und einen gewerbesteuerlichen von 90.000 EUR angehäuft. Zugleich hat sie von A Gesellschafterdarlehen von 85.000 EUR und von B von 50.000 EUR erhalten. Die Darlehen sind mit Rangrücktritten versehen, um eine Insolvenzantragspflicht zu vermeiden. Inzwischen verfügt die GmbH über keine anderen Arbeitnehmer mehr als ihre Geschäftsführer, die mit der Abwicklung beschäftigt sind. Stille Reserven sind nicht mehr vorhanden, allerdings sind noch die bisher ungekündigten RDV mit ihren Rückkaufswerten von 170.000 EUR auf der Aktivseite zu verzeichnen. Die Passiva bestehen im wesentlichen aus den Gesellschafterdarlehen von 135.000 EUR und der Pensionsrückstellung von 180.000 EUR:
Aktiva | Passiva | ||
Rückdeckungsversicherung | 170.000 | Gesellschafterdarlehen | 135.000 |
Sonstige Aktiva | 25.000 | Pensionsrückstellung | 180.000 |
Kapital | 140.000 | Sonstige Passiva | 20.000 |
| 335.000 |
| 335.000 |
2. Denkbare Lösungen
Da die Liquidation vorangetrieben werden soll, müssen die Pensionsverpflichtungen auf jeden Fall aus der Bilanz entfernt werden. Es kommt hier also nicht in Betracht, die GmbH einfach als Liquidationsgesellschaft nur zur Verwaltung und Auszahlung der Pensionszusagen bestehen zu lassen. In der Praxis ergeben sich drei denkbare Möglichkeiten zur Eliminierung der Pensionszusagen, die hier zunächst vorgestellt werden sollen, bevor sie im Sinne einer fallgerechten Lösung miteinander kombiniert werden.
2.1 Übertragung auf einen Pensionsfonds
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