11.12.2008 | Erbschaftsteuerreform
Letzte dringende Handlungsempfehlungen vor dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform
von Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt, Partner der Sozietät Jarosch & Partner, Düsseldorf
Der Bundestag hat am 27.11.08 in 2. und 3. Lesung das Erbschaftsteuerreformgesetz verabschiedet. Die Zustimmung im Bundesrat am 5.12.08 (nach Redaktionsschluss!) gilt als sicher. Damit steht einem Inkrafttreten zum 1.1.09 grundsätzlich nichts mehr im Wege. Für den Berater stellt sich jetzt, wie so häufig im Steuerrecht, noch kurz vor dem Jahreswechsel die Frage, bei welchen Mandaten in diesem Jahr noch Handlungsbedarf besteht. Der folgende Beitrag zeigt beratungsrelevante Fallgruppen auf, bei denen geprüft werden sollte, ob eine Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge noch in diesem Jahr (bis zum 31.12.08) angezeigt ist.
1. Vermögensübertragungen bei Erwerben nach den
Steuerklassen II und III
Bereits die zukünftigen Steuersätze in der Gesamtschau zeigen (§ 19 ErbStG), dass Erwerber der Steuerklasse I begünstigt werden, während die Personen der Steuerklassen II und III benachteiligt werden.
Steuersätze ab 1.1.09
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs | StKl. I | StKl. II | StKl. III |
75.000 EUR | 7 % | 30 % | 30 % |
300.000 EUR | 11 % | 30 % | 30 % |
600.000 EUR | 15 % | 30 % | 30 % |
6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 EUR | 23 % | 50 % | 50 % |
26.000.000 EUR | 27 % | 50 % | 50 % |
und darüber | 30 % | 50 % | 50 % |
Zwar werden die Freibeträge sämtlicher Steuerklassen erhöht. Allerdings tritt die Erhöhung in unterschiedlichem Umfang ein. Während die Steuerklasse I von einem erheblichen Anstieg profitiert, kann bei den Steuerklassen II und III von einer bedeutsamen Erhöhung der Freibeträge keine Rede sein. Sie werden letztlich die Steuermindereinnahmen, die bei der Steuerklasse I eintreten, zu tragen haben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig