01.12.2004 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof / Generalanwalt
Vorsteuer für das Arbeitszimmer bei Miteigentum des Ehegatten?
| Errichten Eheleute ein Gebäude, so ergeben sich Probleme beim Vorsteuerabzug aus den Baukosten, wenn anschließend Gebäudeteile nur von einem Ehegatten für eigene unternehmerische Zwecke genutzt werden sollen. Der BFH hatte hierzu am 29.8.02 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (vgl. GStB 03, 207). Der Generalanwalt hat hierzu nun plädiert und teilt dabei vollumfänglich die bisherige BFH-Auffassung (Schlussantrag 11.11.04, Rs. 25/03, Abruf-Nr. 043021). |
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