01.08.2003 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof
Vorsteuerabzug für die private Wohnung im Unternehmensgebäude
| Nach bisheriger Ansicht stellt die Nutzung der privaten Wohnung im ansonsten unternehmerisch eingesetzten Gebäude einen steuerfreien und nicht optionsfähigen Umsatz dar, so dass aus den Eingangsleistungen für die Privatwohnung kein Vorsteuerabzug möglich war. Der BFH hatte jedoch Zweifel an diesem Ergebnis und den EuGH da- her am 25.5.00 gefragt, ob die Steuerfreiheit und der daraus resultierende partielle Vorsteuerausschluss mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei (vgl. GStB 01, 5). Der EuGH hat diese Bedenken nun geteilt. Art. 13 Teil B Buchst. b der 6. EG- Richtlinie stehe einer Steuerfreiheit der privaten Gebäudeverwendung entgegen, so dass nun der Vorsteuerabzug für die Privatwohnung im Unternehmensgebäude möglich ist (EuGH 8.5.03, Rs. C- 269/00 -Seeling). (Abruf-Nr. 031151) |
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