01.12.2003 · Fachbeitrag · Europäischer Gerichtshof/Generalanwalt
Rechnungsanforderungen bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
| Bezieht ein Unternehmer eine im Inland umsatzsteuerpflichtige Werk oder Dienstleistung von einem im Ausland ansässigen Unternehmer, so trägt er als Leistungsempfänger die Steuerlast - bis 2001 im Wege des Abzugsverfahrens und ab 2002 durch Übergang der Steuerschuldnerschaft. Gleichzeitig steht ihm regelmäßig der Vorsteuerabzug zu. Der BFH wollte die Formerfordernisse zum Vorsteuerabzug in diesen Fällen allerdings deutlich absenken und legte dem EuGH mit Vorabentscheidungsersuchen vom 22.11.01 (BFH/NV 02, 734) entsprechende Fragen vor. Der Generalanwalt - an dessen Stellungnahme sich der EuGH regelmäßig orientiert - hat nun am 23.10.03 gleichwohl für eine Beibehaltung der Formstrenge auch in diesen Fällen plädiert (Rs. C- 90/02). (Abruf-Nr. 032456) |
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