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  • 01.12.1997 · Fachbeitrag · FG Baden-Württemberg

    Gilt die Tarifermäßigung des § 32c EStG auch bei einer Betriebsaufspaltung?

    | Bei einer Betriebsaufspaltung fallen Ausschüttungen der Betriebs-GmbH nicht unter die Tarifbegrenzung des § 32c EStG (§ 32c Abs. 2 S. 2 EStG). Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg stellt diese Vorschrift keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache und der oft geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 32c EStG hat der entscheidende Senat aber die Revision zugelassen. |