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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · FG Hamburg

    Kein Erlass von Säumniszuschlägen bei laufender Ausnutzung der Schonfrist

    | Wer laufend und planmäßig die fünftägige Zahlungsschonfrist ausnutzt, kann nicht mit einem Erlass von Säumniszuschlägen rechnen, wenn die Zahlung ausnahmsweise einmal verspätet beim FA eingeht (FG Hamburg 30.12.99, II 351/99, EFG 2000, 475, rkr.). |