01.03.2001 · Fachbeitrag · FG Münster
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken
| Seitdem die Spekulationsfrist für Grundstücksveräußerungen Anfang 1999 auf zehn Jahre verlängert worden ist, werden auch bereits „entstrickte“ Grundstücke wieder von § 23 EStG erfasst. In der Literatur vertreten namhafte Autoren die Ansicht, dass die Gesetzesänderung durch das StEntlG 1999/2000/2002 eine „echte“ Rückwirkung darstelle und deshalb verfassungswidrig sei (so z.B. Schmidt/Heinicke, EStG, § 23 Rz. 2a; Wendt, FR 99, 333; Paus, INF 99, 513). Nunmehr hatte das FG Münster als eines der ersten Steuergerichte in zwei AdV-Verfahren Gelegenheit, eine erste Überprüfung vorzunehmen. Die beiden Beschlüsse werden nachfolgend vorgestellt. Dabei wird deutlich, dass die zum Teil in der Laienpresse geäußerte Ansicht, das FG Münster halte die Verlängerung der Spekulationsfrist generell für verfassungswidrig, nicht zutreffend ist (FG Münster 16.10.00, EFG 01, 71, Beschwerde eingelegt, und 18.1.01, Az. 4 V 6735/00 E, Abruf-Nr. 010217). |
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