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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · FG Münster

    Werthaltigkeit von Darlehen in der Krise mit 50 Prozent zu schätzen?

    | Verliert ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter ein Darlehen, das er „seiner“ GmbH vor der Krise gewährt und es in der Krise stehen gelassen hat, so sind die Anschaffungskosten der Beteiligung nur um den Wert zu erhöhen, den das Darlehen im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte (Teilwert). Ausnahmen gelten lediglich bei krisenbestimmten Darlehen, Finanzplandarlehen oder Darlehen, die erst in der Krise hingegeben werden. Der Teilwert eines stehen gelassenen Darlehens kann im Zeitpunkt des Kriseneintritts mit 50 Prozent seines Nennwerts geschätzt werden, sofern die Krise weder besonders schnell (plötzlich) noch besonders langsam eingetreten ist. Etwa in dieser Art und Weise ist ein interessantes Urteil des FG Münster zu interpretieren (FG Münster 31.1.01, 8 K 1010/99 F, EFG 01, 684, rkr.). |