01.08.1997 · Fachbeitrag · FG Schleswig-Holstein
Ausgliederung des Kontaktlinsenhandels einer Ärzte-GbR auf personengleiche GbR
| Hat eine Augenarzt-GbR den gewerblichen Handel mit Kontaktlinsen auf eine personenidentische GbR ausgegliedert, so wird damit die „Infektion" der freiberuflichen Einkünfte vermieden. Das gilt selbst dann, wenn die „Kontaktlinsen-GbR" aus standesrechtlichen Gründen nach außen hin nur bedingt in Erscheinung tritt. |
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