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  • 01.09.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht Münster

    Anteilsrotation als Gestaltungsmißbrauch

    | Der steuerliche Berater, der einem Mandanten das sogenannte Rotationsmodell empfohlen hat, konnte nach dem BFH-Urteil vom 23.10.96 I R 55/95 zunächst aufatmen - der BFH hielt die Gestaltung grundsätzlich für nicht rechtsmißbräuchlich siehe GStB 6/97, 3. Um so überraschender erscheint auf den ersten Blick eine Entscheidung des FG Münster, die nahezu zeitgleich getroffen wurde. Für den zu beurteilenden Sachverhalt nahm das FG Münster Gestaltungsmißbrauch an und versagte dem Rotationsmodell die steuerliche Anerkennung. Die Entscheidung wird zwar vom BFH überprüft, gleichwohl darf der steuerliche Berater das Urteil nicht ignorieren. Es zeigt nämlich, wo die Grenzen der Gestaltung liegen können. |