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  • 01.11.1996 · Fachbeitrag · Finanzgericht Nürnberg

    Insichgeschäfte sind der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten anzuzeigen

    | Die steuerrechtliche Anerkennung eines Insichgeschäfts setzt voraus, daß Vertragsabschluß und Vertragsinhalt der Finanzverwaltung innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. So urteilte jüngst das FG Nürnberg in einem Aussetzungsverfahren. |