01.02.2004 · Fachbeitrag · Finanzgerichtsordnung
Senat oder Einzelrichter - wer kann einen FG-Rechtsstreit abschließend entscheiden?
| Die FGO geht grundsätzlich vom Kollegialprinzip aus (Entscheidung durch den Senat), gibt aber in § 6 Abs. 1 und § 79a Abs. 3 und 4 zwei Möglichkeiten, wonach der Rechtsstreit abschließend durch den Einzelrichter entschieden werden kann. Die Einflussnahme der Beteiligten auf die Frage, wer letztlich das Verfahren entscheidet, ist in beiden Vorschriften höchst unterschiedlich ausgestaltet. |
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