01.04.2003 · Fachbeitrag · Finanzministerium NRW
Finanzverwaltung verschärft die 50- Euro- Freigrenze ab 1. April 2003
| Ab dem 1.4.03 hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen verschärft, nach denen ein Warengutschein als Sachbezug anzuerkennen ist (bundeseinheitlicher Erlass des FinMin NRW vom 20.12.02, GStB 03, R 8). Dadurch wird die Nutzung der 50- Euro- Freigrenze des § 8 Abs. 2 EStG in der Praxis erheblich erschwert. Nachfolgend wird die neue Verwaltungsauffassung aufgezeigt. |
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