Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Finanzministerium NRW

    Finanzverwaltung verschärft die 50- Euro- Freigrenze ab 1. April 2003

    | Ab dem 1.4.03 hat die Finanzverwaltung die Voraussetzungen verschärft, nach denen ein Warengutschein als Sachbezug anzuerkennen ist (bundeseinheitlicher Erlass des FinMin NRW vom 20.12.02, GStB 03, R 8). Dadurch wird die Nutzung der 50- Euro- Freigrenze des § 8 Abs. 2 EStG in der Praxis erheblich erschwert. Nachfolgend wird die neue Verwaltungsauffassung aufgezeigt. |